Branchenverband Zivile Drohnen:
Neue Mobilität, Digitalisierung und Logistik e. V.
Unbemannte zivile Flugobjekte sind Teil des nationalen Luftverkehrs in Deutschland. Die Mitglieder des BVZD sind Anbieter von Drohnendienstleistungen, Drohnenhersteller und Drohnenpiloten. Mit unserer Verbandsarbeit möchten wir den regulatoisrchen Rahmen für einen einfacheren aber auch konfliktfreieren Einsatz ziviler Drohnen schaffen. Als Stimme der zivilen Drohnenwifrtschaft in Deutschland sind wir Ansprechpartner für Politik, Verwaltung sowie von Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Drohnenwirtschaft und versuchen bestmöglich zu vermitteln und die Interessen auszugleichen.
Wir sind nicht-militärisch und setzen uns für einen friedlichen Einsatz der Drohnentechnologie ein.
AKTUELLES
Hier finden Sie unsere Forderungen an die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode und unsere Zielvorgaben für die Drohnenpolitik des Bundes. Damit Deutschland zu einem Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme wird, sollte die Regulierung einem risikobasierten, technologieneutralen Ansatz folgen, der die Kosten für die Betreiber in einem angemessenen Verhältnis hält, das enorme Innovationspotenzial der Branche freisetzt und das Wirtschaftswachstum im Lande fördert.
Aktuelles
Drohnenabwehr 2: KRITIS-Novelle lässt Fragen offen
Berlin, 15.10.2025
Damit sich die Industrie besser gegen Angriffe jeder Art schützen kann, soll die KRITIS-Novelle eigentlich Klarheiten schaffen. Zentrale Aspekte wie Kompetenzverteilung, Maßnahmenumfang, aber auch die Finanzierung bleiben offen.
Drohnenabwehr 1: „Industrie muss sich schützen können“
Berlin, 15.10.2025
Angesichts der Zunahme unbekannter Drohnen über dem deutschen Staatsgebiet will die Bundesregierung die Kompetenzen für Polizei und Bundeswehr zur Drohnenabwehr erweitern. Doch auch die Industrie und Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen in der Lage sein, Drohnen abwehren zu können, fordert der Bundesverband Zivile Drohnen (BvZD).
Drohnenabwehr darf nicht allein der Bundeswehr überlassen werden
Berlin, 27.09.2025
Bundesinnenminister Dobrindt hat heute angekündigt, die Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr auszubauen. Dies ist zwar ein richtiger Schritt, greift jedoch viel zu kurz. Die größte Lücke bleibt: Unternehmen mit Störfallrelevanz nach KAS-51 – insbesondere Chemieanlagen, Energieerzeuger, Biogasanlagen und weitere sicherheitssensible Betriebe – verfügen bislang über keinerlei eigenständige rechtliche Grundlage, um sich selbst gegen rechtswidrige Drohnenüberflüge zu schützen.



