Branchenverband Zivile Drohnen:
Neue Mobilität, Digitalisierung und Logistik e. V.
Unbemannte zivile Flugobjekte sind Teil des nationalen Luftverkehrs in Deutschland. Die Mitglieder des BVZD sind Anbieter von Drohnendienstleistungen, Drohnenhersteller und Drohnenpiloten. Mit unserer Verbandsarbeit möchten wir den regulatoisrchen Rahmen für einen einfacheren aber auch konfliktfreieren Einsatz ziviler Drohnen schaffen. Als Stimme der zivilen Drohnenwifrtschaft in Deutschland sind wir Ansprechpartner für Politik, Verwaltung sowie von Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Drohnenwirtschaft und versuchen bestmöglich zu vermitteln und die Interessen auszugleichen.
Wir sind nicht-militärisch und setzen uns für einen friedlichen Einsatz der Drohnentechnologie ein.
AKTUELLES
Hier finden Sie unsere Forderungen an die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode und unsere Zielvorgaben für die Drohnenpolitik des Bundes. Damit Deutschland zu einem Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme wird, sollte die Regulierung einem risikobasierten, technologieneutralen Ansatz folgen, der die Kosten für die Betreiber in einem angemessenen Verhältnis hält, das enorme Innovationspotenzial der Branche freisetzt und das Wirtschaftswachstum im Lande fördert.
Aktuelles
BVZD begrüßt angekündigtes U-Space-Gesetz auf der XPONENTIAL Europe
Leipzig/Berlin, 25.03.2026
Der Branchenverband Zivile Drohnen e. V. (BVZD) begrüßt ausdrücklich die gestrige
Ankündigung von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf der XPONENTIAL
Europe 2026 in Düsseldorf, ein nationales Gesetz zur Einführung sogenannter „U-Spaces“ zeitnah auf den Weg zu bringen.
Luftsicherheit II: „Kein Schutz kritischer Infrastruktur“
Berlin, 19.03.2026
Der Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD) mahnt, dass die kritische Infrastruktur auch nach den Anpassungen am Luftsicherheitsgesetz so schutzlos bleibt wie zuvor.
Luftsicherheit I: Bundeswehr darf Drohnen abschießen
Berlin, 19.03.2026
Bundestag und Bundesrat haben den Weg für eine effizientere Drohnenabwehr frei gemacht. Die Bundeswehr darf künftig auch mit Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge vorgehen.



