Wie zivile Drohnen Deutschland voranbringen
Zivile Drohnen tragen zu Fortschritt und Modernität in Deutschland bei. Damit das so bleibt, müssen positive Beispiele besser sichtbar werden, fordert ein Verbraucherportal.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 20.05.2026
Die Rehkitzrettung vor der Frühjahrsmahd ist ein Beispiel unter vielen. Zivile Drohnen tragen entscheidend dazu bei, Sektoren wie den Natur- und Katastrophenschutz, die Medizin und die Sicherheit von Infrastrukturen nachhaltig zu stärken. Sie helfen zum Beispiel Feuerwehren zur schnellen Lageeinschätzung bei Bränden, Rettungsteams bei der Suche nach Vermissten oder Kliniken beim Transport von Blutproben und Medikamenten. Doch dieser Fortschritt für Mensch und Gesellschaft könnte angesichts steigender Relevanz von militärischen Drohnen ins Stocken geraten, warnt das Verbraucherportal Drohnen-Camp.
Eine einseitige Sichtweise untergrabe das gesellschaftliche Potenzial. Drohnen könnten in der Bevölkerung künftig vor allem als Bedrohung wahrgenommen werden. Das konterkariere die zivilen Entwicklungsmöglichkeiten der neuen Technologie.
„Die sicherheitspolitische Debatte ist berechtigt — aber sie trifft inzwischen auch Menschen, die jeden Tag legal und verantwortungsvoll fliegen“, sagt Francis Markert, Mitgründer von Drohnen-Camp und vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer für A2- und STS-Fernpilotenzeugnisse.
Gut ausgebildete Pilotinnen und Piloten würden zunehmend unsicherer, weil sich das gesellschaftliche Klima verändere. Daraus entstehen Hemmnisse, die letztlich auch den Nutzen der Technologie beschränken, warnt die Verbraucher-Organisation.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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