Wie KI Drohnen bei Gefahren hilft
Forschende an der Universität Augsburg wollen Drohnen mit künstlicher Intelligenz in die Lage versetzen, im Gefahrenfall selbstständig sicherheitsrelevante Entscheidungen zu treffen.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 19.11.2025
Es geht um unvorhersehbar auftretende Ereignisse im Flugverkehr und die Reaktion von Drohnen darauf. Die Universität Augsburg will unbemannte Flugsysteme mit künstlicher Intelligenz ausstatten, so dass sie bei Gefahr die beste Entscheidung zur Minimierung von Kollateralschäden treffen können. Die Forschenden erwarten, dass Drohnen damit bei Themen wie Autorotation, Aufprallschutz und Notlandungen effizienter werden. So sollen zivile Drohnen künftig in sensiblen Einsatzgebieten – etwa bei Waldbränden – zuverlässiger agieren. Vorstellbar ist der Einsatz künftig für Überwachungsaufgaben und Lieferdienste.
Technologisch will der Lehrstuhl für Ingenieurinformatik mit Schwerpunkt Regelungstechnik mit neuronalen Netzen operieren, „damit die Drohne aus ihrem Verhalten lernen und dies stetig verbessern kann“, sagt Projektleiter Christoph Ament. „Unser Ziel ist es, Drohnen sicherer und autonomer zu machen – und damit ihre Einsatzmöglichkeiten für zivile Anwendungen deutlich zu erweitern.“
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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