WEBINAR

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Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“

Datum: Dienstag, 9. März 2021, 10:00 - 12:30 Uhr
Ort: Online (ZOOM)

Zielgruppe: private, gewerbliche und behördliche Drohnenpiloten, sonstige Branchen mit Drohnenbezug
Die Teilnahme ist kostenfrei

PROGRAMM

10:00 Uhr – Begrüßung und Vorstellung
10:10 Uhr – „Stand der Technik und Überblick EU Drohnenverordnung“, Ronald Liebsch, DJI
11:00 Uhr – „Rechtliche Rahmenbedingungen der Drohnennutzung“, Prof. Dr. Martin Maslaton, BVZD
12:30 Uhr – Ende der Veranstaltung


Die Aufzeichnung des Webinars

Die Präsentationen zu Download

Vortragsfolien Prof. Dr. Martin Maslaton

Vortragsfolien
Prof. Dr. Martin Maslaton

Vortragsfolien Ronald Liebsch

Vortragsfolien
Ronald Liebsch

 

ÜBERBLICK

Mit Beginn des Jahres 2021 trat die neue europäische Drohnen-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) in Kraft und gilt ab sofort unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.

Durch die europäische Drohnen-Verordnung wird für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ein neues System eingeführt, in dem die Drohnen in Betriebskategorien eingeordnet werden, die sich an den technischen Spezifika der Geräte, an den Anforderungen an den Fernpiloten und an der mit dem Gerät betrieblich bezweckten Verwendung orientieren. 

Mittels dieser Parameter wird anhand einer Risikobewertung das Gefährdungspotential, das von dem jeweiligen Betrieb eines solchen Gerätes ausgehen kann, bemessen. Je nach Betriebskategorie – und auch innerhalb der Betriebskategorie – werden unterschiedliche Anforderungen sowohl an das eingesetzte Gerät als auch an den Betreiber und/oder den Fernpiloten eines solchen Gerätes gestellt.

Derzeit ist der nationale Gesetzgeber damit beschäftigt dieses neue System ins nationale Recht zu überführen. Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in der parlamentarischen Abstimmung

Dieses Web-Seminar des BVZD bietet Ihnen einen vollumfänglichen Überblick über die neusten rechtlichen Entwicklungen beim Betrieb von Drohnen. Vermittelt wird das umfängliche Regulatorium der europäischen Drohnen-Verordnung mit seinen 3 Betriebskategorien (offen, speziell und  zulassungspflichtig).

Mit welcher Drohne darf man wo unter welchen Bedingungen fliegen? Was ist vor dem Start zu beachten? Welche Kenntnisnachweise muss ein Pilot einer Drohne vorzeigen können? 

Ziel des Seminars ist es jeden Nutzer von Drohnen, gleich auf welcher Ebene, mit den neuen Regelungen und Bedingungen vertraut zu machen, um rechtssicher die enormen wirtschaftlichen Potenziale der Drohnenwirtschaft nutzen zu können.


Veranstalter

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In den Feldern Neue Mobilität, Logistik und Digitalisierung organisieren wir den Dialog zwischen ziviler Drohnenwirtschaft, Politik und Gesellschaft. Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen.


Partner

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DJI hat sich seit seiner Gründung über einen reinen Hersteller von Drohnen hinaus zu einem Technologieunternehmen entwickelt. Dabei wurde der Fokus stets auf neue Möglichkeiten des Filmens gelegt. Kerngeschäft ist jedoch die Produktion der Multicopter (Quadrocopter, Hexacopter). Gimbals für Drohnen als auch für handgehaltene Action- und Filmkameras (Osmo) sind dabei eben- so Erweiterungen als auch Kooperationen mit anderen Herstellern (Wärmebildkamera-Spezialist FLIR). DJIs Produkte sind sowohl im gewerblich-professionellen als auch im Hobbybereich im Einsatz.

Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig, München und Köln ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit Hauptsitz in Leipzig. Wir bieten unseren Mandanten in allen Rechtsbereichen eine umfassende Rechtsberatung und Betreuung. Schwerpunkte sind: das Energierecht, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien sowie das Luftverkehrsrecht und damit einhergehende Fragen der Drohnenwirtschaft. Fragen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie eine präventive Beratung zu Fragestellungen der Digitalisierung der Energiewende bilden ebenfalls Beratungsschwerpunkte.

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