USA: Tests für sicherere Drohnenerkennung

In den USA führt die Bundesluftfahrtbehörde FAA im April umfangreiche Tests zur Drohnendetektion durch. Hintergrund sind ungeklärte Drohnensichtungen Ende 2024.

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Berlin, 23.04.2025

Ende des vergangenen Jahres hatten unbekannte Drohnen am Himmel von New York und New Jersey manche US-Bürger in Angst und Schrecken versetzt. Grund für die Sorgen war vor allem, dass die Behörden wenig dazu beitrugen, über die Urheber der unbemannten Luftfahrtzeuge zu informieren. Als eine Reaktion darauf hat die neue US-Regierung umfangreiche Testflüge mit Drohnen in Cape May/New Jersey angekündigt. Präsident Trump hatte zunächst erklären lassen, die Drohnenflüge im letzten Jahr seien erklärbar, und es habe sich dabei nicht um „den Feind“ gehandelt (s. Drohnen-NL 3.25).

Mehr als 100 verschiedene kommerzielle Drohnen sollen nun durch die Federal Aviation Authority (FAA) getestet werden, kündigte US-Verkehrsminister Sean Duffy in einem Video an. Ziel sei sicherzustellen, dass diese keine Störungen für den regulären Luftfahrtbetrieb darstellten. Die Testflüge sollen bis Ende April 2025 abgeschlossen sein.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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