USA: Importbeschränkungen für Chinas Drohnen

Die USA wollen Bauteile für Drohnen bannen, die aus Staaten wie China kommen. Die konkrete Regelung soll noch im September verabschiedet werden.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 17.09.2025

Drohnen aus China sind der US-Regierung schon länger ein Dorn im Auge. Staatlichen Einrichtungen ist ihr Einsatz untersagt. Mittlerweile finden sich auch immer seltener Drohnen des chinesischen Marktführers DJI in US-Läden und Online-Stores (Newsletter BVZD berichtete). Die Trump-Administration plant nun, generelle Importbeschränkungen einzuführen.

Vorausgegangen waren nach der Ankündigung der Regierungspläne im Januar eine dreimonatige Phase zur öffentlichen Stellungnahme. Nun will das US-Handelsministerium noch im September 2025 eine finale Regelung vorlegen. Die Beschränkungen beziehen sich konkret auf Informations- und Kommunikationstechnologien, die in Drohnen verbaut sind. Diese dürfen künftig nicht aus „ausländischen Gegnerstaaten“ (foreign adversaries) stammen, zu denen China unter anderen zählt.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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