Umfrage: Drohnenschutz in Deutschland mangelhaft

Luftfahrtexperten kritisieren fehlende politische Koordination gegen Drohnen-Bedrohungen aus der Luft. Auch die jüngste Gesetzesinitiative der Bundesregierung reicht nicht.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 21.01.2026

Einigkeit unter Experten: drei Viertel halten bestehende Gesetze zur Drohnenabwehr für unzureichend. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage unter Mitgliedsunternehmen der Luftfahrtfachverbände BDLI (Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie) und UAV DACH. Auch bei den Unternehmen selber hapert es. So findet Drohnendetektion in den wenigsten Fällen statt. Gründe für die Abstinenz von Schutzmaßnahmen sind hohe Kosten, fehlendes Fachwissen und eine unklare Rechtslage. Dabei sehen die Befragten in der Technologie selbst enormes Potenzial.

„Es ist 5 nach 12: Wir brauchen eine bessere Koordination der Drohnenabwehr in Deutschland, damit die vielfältigen Technologien, die die Industrie entwickelt, zum Einsatz kommen können“, sagt Marie-Christine von Hahn, Hauptgeschäftsführerin des BDLI. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender UAV DACH, fordert eine koordinierte Politik statt wie bisher „ein Flickenteppich an Maßnahmen“.

Auch die jüngste Gesetzesinitiative für ein 2. Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ändert wenig an den Mißständen (BVZD-Newsletter 12/25 berichtete). Der Schutz von Industrie- und Störfallbetrieben zum Beispiel wird gar nicht adressiert. BVZD-Vorstandsvorsitzender Martin Maslaton dazu: „Die Bundesregierung schreibt ein Sicherheitsgesetz – und vergisst ausgerechnet diejenigen, die die Sicherheit rund um die Uhr gewährleisten. Das ist nicht nur politisch naiv, sondern sicherheitstechnisch brandgefährlich.“

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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