UK: Neue Pflichten für Drohnenpiloten
In Großbritannien gilt seit Januar 2026 ein neues Regelwerk für den Drohnenbetrieb. Das bringt für Pilotinnen und Piloten neue Pflichten.
Newsletter – Neuigkeiten
Berlin, 18.02.2026
Im Luftraum Großbritanniens sorgen unautorisierte Drohnen immer wieder für Ärger. Für die Flughäfen im Londoner Drehkreuz stellen sie seit Jahren ein Problem dar. Nun hat die Regierung mit Wirkung vom 1. Januar 2026 das Regelwerk überarbeitet. Ein zentraler Punkt: Pilotinnen und Piloten müssen ihre Kompetenzen nachweisen und sich registrieren.
Eine neue Fly-ID ist für alle Pflicht, die Drohnen schwerer als 100 g aufsteigen lassen wollen. Sie müssen dafür eine Art Führerschein erwerben, in Form eines kostenlosen Online-Theorie-Tests. Für alle unbemannten Flugobjekte schwerer 250 Gramm sowie ab 100 g mit Kamera ist Volljährigkeit und eine Operator-ID Voraussetzung. Für eine bessere Nachverfolgung benötigen neue Drohnen ab 2026 auch ein spezielles britisches Zertifizierungszeichen.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
DROHNEN & RECHT
NEWSLETTER
Der BVZD-Newsletter:
Drohnen & Recht
Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse gern zum kostenfreien und regelmäßigen BVZD-Newsletter: Drohnen & Recht an.