Trump will Strafzölle für Importdrohnen
Mit Zöllen von 100 Prozent will US-Präsident Trump chinesische Drohnen aus dem Heimatverkehr ziehen. Für europäische Hersteller gilt ein Satz von 15 Prozent.
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Berlin, 19.08.2026
Wegen angeblicher Sicherheitsinteressen verschärfen die USA ihren Kurs gegenüber Drohnen aus China. Präsident Trump kündigte Strafzölle von 100 Prozent auf den Import unbemannter Luftfahrtsysteme größer 25 Kilogramm, bestimmte Komponenten sowie Drohnen mit Wärmebildkameras an. Die neuen Zölle sollen ab Anfang September greifen.
Die Ankündigung richtet sich zwar nicht expressis verbis an China. Allerdings sind viele andere Herstellerstaaten (unter anderem Japan und Südkorea) von den drastischen Zöllen ausgenommen. Für sie soll ebenso wie für die Europäische Union ein Satz von 15 Prozent gelten.
Zwar ist die Einfuhr neuer Drohnen-Modelle aus China schon länger amtlich untersagt. Zugelassene ältere Modelle etwa von Weltmarktführer DJI haben aber nach wie vor eine Zulassung. Mit den Zöllen würden solche Produkte künftig erheblich teurer werden.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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