Thailand: Haft wegen illegaler Drohnen

Das britische Außenministerium warnt Staatsbürger davor, bei Reisen nach Thailand Drohnen mitzuführen. Wer diese nicht registriert, dem drohen bis zu 5 Jahre Haft.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 16.07.2025

Gefängnis statt Traumstrand: wer nach Thailand in den Urlaub fährt und dort Drohnen ohne Erlaubnis fliegen lässt, dem drohen schwere Konsequenzen. Denn die Behörden des südostasiatischen Staates haben strenge Auflagen für unbemannte Luftfahrzeuge erlassen.

Aus diesem Grund hat das britische Außenministerium eine Reisewarnung für Thailand ausgesprochen. Nach Auskunft der Behörde ist es sogar illegal, eine Drohne nur mitzuführen, selbst wenn man sie – etwa aus Transitgründen – gar nicht fliegen lassen wolle. Deshalb müssten alle Drohnen bei der Thailändischen Telekommunikationskommission NBTC registriert werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro (100.000 Baht) oder fünf Jahre Freiheitsentzug.

Hintergrund für die strengen Regeln: Thailand will damit gegen eine angebliche Flut von Touristen-Drohnen vorgehen.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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