Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“
Mission
Datum: Dienstag, 9. März 2021, 10:00 – 12:30 Uhr
Ort: Online (ZOOM)
Inhalt
Mit Beginn des Jahres 2021 trat die neue europäische Drohnen-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) in Kraft und gilt ab sofort unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
Durch die europäische Drohnen-Verordnung wird für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ein neues System eingeführt, in dem die Drohnen in Betriebskategorien eingeordnet werden, die sich an den technischen Spezifika der Geräte, an den Anforderungen an den Fernpiloten und an der mit dem Gerät betrieblich bezweckten Verwendung orientieren.
Mittels dieser Parameter wird anhand einer Risikobewertung das Gefährdungspotential, das von dem jeweiligen Betrieb eines solchen Gerätes ausgehen kann, bemessen. Je nach Betriebskategorie – und auch innerhalb der Betriebskategorie – werden unterschiedliche Anforderungen sowohl an das eingesetzte Gerät als auch an den Betreiber und/oder den Fernpiloten eines solchen Gerätes gestellt.
Derzeit ist der nationale Gesetzgeber damit beschäftigt dieses neue System ins nationale Recht zu überführen. Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in der parlamentarischen Abstimmung
Dieses Web-Seminar des BVZD bietet Ihnen einen vollumfänglichen Überblick über die neusten rechtlichen Entwicklungen beim Betrieb von Drohnen. Vermittelt wird das umfängliche Regulatorium der europäischen Drohnen-Verordnung mit seinen 3 Betriebskategorien (offen, speziell und zulassungspflichtig).
Mit welcher Drohne darf man wo unter welchen Bedingungen fliegen? Was ist vor dem Start zu beachten? Welche Kenntnisnachweise muss ein Pilot einer Drohne vorzeigen können?
Ziel des Seminars ist es jeden Nutzer von Drohnen, gleich auf welcher Ebene, mit den neuen Regelungen und Bedingungen vertraut zu machen, um rechtssicher die enormen wirtschaftlichen Potenziale der Drohnenwirtschaft nutzen zu können.
Programm
10:00 Uhr – Begrüßung und Vorstellung
10:10 Uhr – „Stand der Technik und Überblick EU Drohnenverordnung“, Ronald Liebsch, DJI
11:00 Uhr – „Rechtliche Rahmenbedingungen der Drohnennutzung“, Prof. Dr. Martin Maslaton, BVZD
12:30 Uhr – Ende der Veranstaltung
Zielgruppe
private, gewerbliche und behördliche Drohnenpiloten, sonstige Branchen mit Drohnenbezug
Referent
Rechtsanwalt Martin Maslaton ist geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft. Er fliegt seit 1994 als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln und berät mit dieser speziellen Expertise in der Luftfahrtbranche zu Luftverkehrsthemen.
Er ist in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei
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