Startup Ground A: Millionen für Laser zur Drohnenabwehr

Das deutsche Startup Ground A entwickelt Lasertechnologie zur Drohnenabwehr. Dafür hat es von Investoren neun Millionen Euro erhalten.

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Berlin, 17.09.2026

Das Anfang 2026 gegründete Drohnen-Startup Ground A hat von einer Investorengruppe eine Finanzierung von 9,1 Millionen Euro erhalten. Das in Berlin und Düsseldorf ansässige Unternehmen entwickelt mit dem Produkt GA1000 ein Lasersystem, das kleine, agile Drohnen erkennt, klassifiziert und verfolgt. Für einen Abschuss ist eine menschliche Entscheidung notwendig.

Wie das Unternehmen mitteilte, vereinigt die neue Lösung Radar, digitale Sensoren sowie künstliche Intelligenz. Dank offener Architektur sei das Lasersystem kompatibel für bestehende Luftverteidigungs-, Führungs- und Leitsysteme. Es lasse sich damit in land-, see- und luftgestützte Plattformen integrieren. Dank der Finanzierung will das Management die Vorbereitungen treffen, 2027 die Serienproduktion zu starten.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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