Schweizer Gemeinden blockieren Drohnen

Im Schweizer Kanton Basel-Landschaft untersagen Gemeinden Drohnen den Aufstieg. Das kollidiert mit der Bundesrecht. Ein eigenes Kantonalgesetz soll Abhilfe schaffen.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 23.04.2025

Wer in den Schweizer Gemeinden Aesch oder Arlesheim Drohnen fliegen lassen will, dürfte kaum daran Freude haben. Denn in diesen und anderen Kommunen im Kanton Basel-Landschaft gelten schon länger restriktive Flugverbotsregelungen für die unbemannten Luftfahrzeuge. Dagegen hat sich zuletzt einiges an Widerstand geregt, berichten Schweizer Medien. Hintergrund ist, dass Flugverbotszonen in der Schweiz bisher alleine vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ausgewiesen werden. Drohnenpilotinnen und -piloten können sich darüber auf einer vom Amt im Internet hinterlegten Karte informieren.

Den Konflikt hat nun auch der Kanton erkannt. Der Regierungsrat plant den Erlass eines Dekrets, dass den Gemeinden die Einrichtung von Flugverbotszonen erlauben will. Allerdings sollen diese klaren Vorgaben folgen, die den bisher eher willkürlichen Gemeindeerlassen Grenzen setzen. So sollen Einschränkungen dann möglich sein, wenn sie der Verminderung der Umweltbelastung dienen oder einer Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde vorbeugen. Das Dekret ist im Landrat des Kantons derzeit in der Abstimmung.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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