Renaissance für US-Lieferdrohnen?
Nach einer Reihe erfolgloser Versuche starten US-Unternehmen bei Lieferdrohnen einen neuen Anlauf.
Newsletter – Neuigkeiten
Berlin, 19.11.2025
Nachdem Versandriese Amazon in der Vergangenheit Probleme bei Lieferdrohnen einräumen musste, hat er im Frühjahr mit Prime Air eine neue Offensive gestartet. Nun ziehen andere Unternehmen wie der Restaurantbetreiber Chipotle Mexican Grill nach. Das Unternehmen aus Newport Beach/Kalifornien hat eine Partnerschaft mit dem Lieferdienst Zipline angekündigt, um Onlinebestellungen im Großraum Dallas via Drohnen auszuliefern.
Wettbewerber GoTo Foods bietet seit kurzem ebenfalls an, Snacks und Gerichte über einen Drohnendienst zu bestellen. Die Möglichkeit, sich aus der Luft beliefern zu lassen, steht zunächst den Einwohnern von drei Gemeinden in Texas offen.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
DROHNEN & RECHT
NEWSLETTER
Der BVZD-Newsletter:
Drohnen & Recht
Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse gern zum kostenfreien und regelmäßigen BVZD-Newsletter: Drohnen & Recht an.