Quantum Systems übernimmt Fernride

Deutschlands größtes Drohnenunternehmen Quantum Systems steigt mit dem Erwerb von Fernride in den Bereich autonomer Logistik ein.

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Berlin, 21.01.2026

Mit dem Kauf des Spezialisten für autonome Mobilität, Fernride, erweitert der Drohnen- und Softwarehersteller Quantum Systems aus Gilching seinen Einsatzradius. Künftig kann es auch autonome Prozesse am Boden mit dem Drohnenbetrieb kombinieren. Die Fernride-Technologie kommt neben der Logistik vor allem beim autonomen Fahren zum Einsatz. Laut Firmenmitteilung habe Fernride als erstes Unternehmen 2025 vom TÜV die Genehmigung für autonom fahrende LKW in Europe erhalten. Diese seien bereits von der Deutschen Bundeswehr getestet worden.

Künftig soll Fernride vor allem für die militärische Logistik am Boden zuständig sein. „Fernride hat eine der fortschrittlichsten autonomen Bodenoperations-Plattformen entwickelt“, sagt Quantum-Vertriebschef Martin Karkour. Die Software werde nun in die Quantum-Technologie integriert. „Der europäische Militärsektor bietet derzeit das dringlichste Umfeld, autonome Logistikoperationen am Boden hoch zu skalieren“, erklärt Hendrik Kramer, CEO und Mitgründer von Fernride. „Künftig werden wir die Erfahrungen aber auch für zivile Logistikprozesse nutzen können.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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