Polizei will mehr Drohnen zur Überwachung

Der Deutsche Bundestag hat vor der Sommerpause im Prinzip dem neuen Polizeigesetz zugestimmt. Das erlaubt der Polizei, verstärkt Drohnen zur Überwachung von Personen zu verwenden.

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Berlin, 23.07.2026

In Deutschland steht ein neues Polizeigesetz vor der Tür, das der Polizei mehr Möglichkeiten zum Drohneneinsatz einräumt. So hat der Deutsche Bundestag Anfang Juli die zuvor im Innenausschuß verabschiedete Novelle mehrheitlich beschlossen. Diese sieht Kompetenzerweiterungen der Polizei zur Überwachung vor.

Demnach dürfen Drohnen künftig als technische Mittel dienen, um „außerhalb von Wohnungen in einer für den Betroffenen nicht erkennbaren Weise … Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen oder Sachen“ vorzunehmen (§35). §38 ermächtigt die Polizei außerdem dazu, „mobile Sensorträger“ wie zum Beispiel Drohnen für Bild- und Tonaufzeichnungen bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen zu verwenden. Die Polizei muss transparent machen, wenn sie mit solchen „Sensorträgern“ operiert.

Das Gesetz erweitert auch die Kompetenzen der Polizei, um gegen unbemannte Fahrzeugsysteme vorzugehen, zu denen Drohnen ebenfalls zählen können (§39). Wegen eines Formfehlers muss die Abstimmung im Deutschen Bundestag nach der Sommerpause allerdings wiederholt werden. Das Gesetz ist zudem durch den Bundesrat noch zustimmungspflichtig.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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