Branchenverband Zivile Drohnen:
Neue Mobilität, Digitalisierung und Logistik e. V.
Unbemannte zivile Flugobjekte sind Teil des nationalen Luftverkehrs in Deutschland. Die Mitglieder des BVZD sind Anbieter von Drohnendienstleistungen, Drohnenhersteller und Drohnenpiloten. Mit unserer Verbandsarbeit möchten wir den regulatoisrchen Rahmen für einen einfacheren aber auch konfliktfreieren Einsatz ziviler Drohnen schaffen. Als Stimme der zivilen Drohnenwifrtschaft in Deutschland sind wir Ansprechpartner für Politik, Verwaltung sowie von Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Drohnenwirtschaft und versuchen bestmöglich zu vermitteln und die Interessen auszugleichen.
Wir sind nicht-militärisch und setzen uns für einen friedlichen Einsatz der Drohnentechnologie ein.
Kolumne Drohnen & Recht
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AKTUELLES
Hier finden Sie unsere Forderungen an die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode und unsere Zielvorgaben für die Drohnenpolitik des Bundes. Damit Deutschland zu einem Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme wird, sollte die Regulierung einem risikobasierten, technologieneutralen Ansatz folgen, der die Kosten für die Betreiber in einem angemessenen Verhältnis hält, das enorme Innovationspotenzial der Branche freisetzt und das Wirtschaftswachstum im Lande fördert.
Aktuelles
Kommt Führerscheinpflicht auch für kleine Drohnen?
Berlin, 23.07.2026
Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) schlägt vor, die Registrierungspflicht für Drohnen von 250 auf 100 Gramm zu senken. Das betrifft vor allem private Drohnenpilotinnen und -piloten, die in diesem Fall auch einen Führerschein erwerben müssten.
OVG Münster: Sorgen vor Drohnen mit KI unbegründet
Berlin, 23.07.2026
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem letztinstanzlichen Urteil bestätigt, dass Behörden unter bestimmten Bedingungen Kameradrohnen über Privatgrundstücken zur Gebührenermittlung nutzen dürfen. Der Argumentation einer Klägerin, dass solche Aufnahmen nachträglich durch KI geschärft werden könnten und so die Persönlichkeitsrechte verletzten, folgten die Richtenden nicht.
„Luftverkehrsgesetz benachteiligt Drohnen“
Berlin, 20.06.2026
Im Zuge geplanter Änderungen des Luftverkehrsgesetzes bleiben Belange der Drohnenwirtschaft weiter außen vor. Dabei besteht gerade bei der Drohnenabwehr Handlungsbedarf.



