Branchenverband Zivile Drohnen:
Neue Mobilität, Digitalisierung und Logistik e. V.
Unbemannte zivile Flugobjekte sind Teil des nationalen Luftverkehrs in Deutschland. Die Mitglieder des BVZD sind Anbieter von Drohnendienstleistungen, Drohnenhersteller und Drohnenpiloten. Mit unserer Verbandsarbeit möchten wir den regulatoisrchen Rahmen für einen einfacheren aber auch konfliktfreieren Einsatz ziviler Drohnen schaffen. Als Stimme der zivilen Drohnenwifrtschaft in Deutschland sind wir Ansprechpartner für Politik, Verwaltung sowie von Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Drohnenwirtschaft und versuchen bestmöglich zu vermitteln und die Interessen auszugleichen.
Wir sind nicht-militärisch und setzen uns für einen friedlichen Einsatz der Drohnentechnologie ein.
AKTUELLES
Hier finden Sie unsere Forderungen an die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode und unsere Zielvorgaben für die Drohnenpolitik des Bundes. Damit Deutschland zu einem Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme wird, sollte die Regulierung einem risikobasierten, technologieneutralen Ansatz folgen, der die Kosten für die Betreiber in einem angemessenen Verhältnis hält, das enorme Innovationspotenzial der Branche freisetzt und das Wirtschaftswachstum im Lande fördert.
Aktuelles
Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“
Mit welcher Drohne darf man wo unter welchen Bedingungen fliegen? Was ist vor dem Start zu beachten? Welche Kenntnisnachweise muss ein Pilot einer Drohne vorzeigen können?
Datum: Dienstag, 9. März 2021, 10:00 – 12:30 Uhr
Ort: Online (ZOOM)
WEBINAR
Drohnen in Kommunen – Hilfreiches aus der Luft
Im kommunalern Alltag können Drohnen aus wirtschaftlicher, technischer und auch aus rechtlicher Sicht ein äußerst nützliches Hilfsmittel darstellen. Was gibt es dabei zu beachten?
Datum: Mittwoch, 20. November, 12:30 – 16:30 Uhr
Ort: Dortmund, Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML)
Betrieb von Drohnen – EU-weit künftig gleiche Regeln
Jedes EU-Land hat bislang eigene Regelungen für den Betrieb von Drohnen – künftig gelten überall dieselben. Das soll auch die Arbeit der zivilen Drohnenwirtschaft in Deutschland erleichtern.
Berlin, 24.05.2019