NRW baut Drohnenzentrum im Rheinischen Revier
Mehr als 30 Millionen Euro investieren der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen in ein neues Zentrum für „vertikale Mobilität“.
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Berlin, 15.04.2026
Nordrhein-Westfalen will zu einem „Hot Spot“ für moderne, zivile Drohnentechnologie werden. In Aldenhoven, im Rheinischen Revier, plant das Bundesland im Zuge des Strukturwandels ein neues Zentrum für vertikale Mobilität (Center for Vertical Mobility – CVM). Dort sollen künftig senkrecht startende Drohnen und Lufttaxis abheben und landen können.
Laut Mitteilung des NRW-Wirtschaftsministeriums soll das CVM die Bereiche Luftfahrt, Mobilität, Energie und Digitalisierung miteinander verbinden. Bund und Land fördern den Aufbau der Wissenschaftsinfrastruktur mit 31,3 Millionen Euro. Auf einem rund vier Hektar großen Gelände entstehen ferner ein Operationscenter, ein Hangar, eine Prüfhalle und ein VertiPort. Geplant sind außerdem Prüfstände für 5G-Konnektivität, Lärm- und Leistungsanalysen sowie Systeme zur Erprobung sicherheitskritischer Anwendungen. Ende 2026 sollen die Test- und Forschungsaktivitäten beginnen.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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