Neue US-Drohnenpolitik: Sorge vor Pressefreiheit
Medienhäuser in den USA sehen durch geplante schärfere Regeln zur Drohnennutzung in Städten eine Gefahr für die uneingeschränkte Berichterstattung.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 19.11.2025
Medien- und Nachrichten-Organisationen aus den USA sorgen sich vor Einschränkungen journalistischer Arbeit durch die Regulierungsoffensive für zivile Drohnen unter Präsident Donald Trump. Es geht dabei um die Berichterstattung in Großstädten.
Hintergrund sind Vorschläge der obersten Luftverkehrsbehörde FAA zum Einsatz von Drohnen außerhalb der Sichtweise. Nach Darstellung der News Media Alliance könnten demnach mit Kameras ausgestattete, unbemannte Flugsysteme in bevölkerungsreichen Städten nicht mehr uneingeschränkt zum Einsatz kommen. Dies behindere die Recherche aktueller Nachrichten etwa im Katastrophenfall.
Außerdem kritisierten die Medienhäuser den geplanten administrativen Prozess für Drohnengenehmigungen an speziellen Standorten. Wenn die aktuelle Situation schnelle Berichterstattung erfordere, könnten Journalisten nicht tagelang auf eine Genehmigung warten, so die Organisation in einer Stellungnahme an die FAA. US-Präsident Donald Trump hatte im Zuge der angekündigten Drohnen-Offensive (siehe BVZD-NL 6/25) die FAA aufgefordert, zügig neue Regeln vorzulegen. Die Behörde hatte ihren Vorschlag im August der Öffentlichkeit vorgestellt mit der Option zur Stellungnahme bis Oktober 2025. Das neue Drohnen-Regelwerk für die USA soll im Februar 2026 in Kraft treten.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
DROHNEN & RECHT
NEWSLETTER
Der BVZD-Newsletter:
Drohnen & Recht
Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse gern zum kostenfreien und regelmäßigen BVZD-Newsletter: Drohnen & Recht an.