NASA beauftragt Studententeams mit Drohnenentwicklung
Um Drohnen künftig vermehrt im Katastrophenschutz und für die Abwehr von Cyberangriffen einzusetzen, fördert die NASA zwei Universitäten mit „grants“.
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Berlin, 18.06.2025
Extreme Stürme wie Hurrikane suchen die USA regelmäßig heim. Um künftig Menschen bei Naturkatastrophen besser zu finden und Hilfsgüter zu überbringen, sollen Drohnen zum Standard werden. Wie das konkret aussehen kann, erarbeitet die Universität von North Carolina im Auftrag der US-Weltraumagentur NASA, die dafür eine Förderung in fünfstelliger Höhe bereitstellt.
Das Vorhaben ist Teil eines NASA-Programm, das mit studentischen Teams realen Herausforderungen in der modernen Luftfahrt begegnen will. Ein weiterer „grant“ ging in diesem Zusammenhang an die Texas A&M University. Die Studenten arbeiten dort daran, das Bewusstsein für Cybergefahren im Drohnen Verkehrsmanagement im konkreten Alltag zu schärfen.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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