Merz-Regierung: Drohnen droht Ministeriumsgerangel

In der neuen Bundesregierung wird die Zukunft ziviler Drohnen künftig nicht nur vom Verkehrs- sondern auch vom Forschungsministerium bestimmt. Da auch noch das neue Digitalministerium mitmischt, droht statt Klarheit Kompetenzgerangel.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 21.05.2025

Klarheit sieht anders aus: die neue Bundesregierung verteilt im Zuge einer grundlegenden Neuorganisation der Ministerien die politische Zuständigkeit für die zivile Drohnenwirtschaft auf zwei Ressorts statt bisher nur einem. Neben dem Bundesverkehrsministerium ist künftig auch das Bundesforschungsministerium zuständig, und zwar konkret „für die Förderung von U-Spaces und Advanced Air Mobility“. Eindeutigkeit ist damit nicht entstanden.

Denn auch andere Ministerien dürften sich zuständig fühlen wie etwa das neu geschaffene Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Denn letzteres ist mit Ausnahme von militärischen Fragen für alle digitalen Angelegenheiten des Bundes verantwortlich, so auch für die digitalen Strukturen, die vorher im Verkehrsministerium unter dem bisherigen Behördenchef Volker Wissing angesiedelt waren.

Was das für die Praxis der zivilen Drohnen, speziell den unter Wissing angestoßenen Vorhaben des U-Space-Konzept sowie der Advanced Air Mobility-Strategie bedeutet, ist zur Stunde ungewiss.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

DROHNEN & RECHT

NEWS­LETTER

Der BVZD-Newsletter:
Drohnen & Recht

Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse gern zum kostenfreien und regelmäßigen BVZD-Newsletter: Drohnen & Recht an.

Impressum

DATENSCHUTZ

BVZD – BRANCHENVERBAND
ZIVILE DROHNEN E. V.

WOLLANKSTRASSE 11, 13187 BERLIN,
DEUTSCHLAND

INFO@BVZD.ORG

T +49 30 948 726 74