„Luftverkehrsgesetz benachteiligt Drohnen“

Im Zuge geplanter Änderungen des Luftverkehrsgesetzes bleiben Belange der Drohnenwirtschaft weiter außen vor. Dabei besteht gerade bei der Drohnenabwehr Handlungsbedarf.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 20.05.2026

Die Bundesregierung will mit einer Novelle des Luftverkehrsgesetzes dem Lärmschutz stärkeres Gewicht verleihen. Es geht dabei um die Stärkung der Mitspracherechte der Fluglärmkommissionen bei Änderungen von Flugverfahren, zum Beispiel an Verkehrsflugplätzen. Der Bundesverband Zivile Drohnen (BVZD) sieht diese Änderungen positiv, fordert aber zugleich, auch diejenigen Branchen zu berücksichtigen, „die für Versorgungssicherheit, Infrastruktur und Verteidigungsfähigkeit inzwischen erhebliche Bedeutung besitzen.“

So müssten insbesondere die Regelungen im Umgang mit Drohnen dringend neu justiert werden und Eingang finden, wenn es um die Beteiligung an Änderungen von Flugverfahren geht. Unbemannte Luftfahrtsysteme haben sich innerhalb weniger Jahre zu einem zentralen Bestandteil moderner Sicherheits-, Infrastruktur- und Verteidigungsarchitektur entwickelt. Deshalb ist eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen eine Voraussetzung, um Drohnen zum Beispiel zum Schutz kritischer Infrastruktur einsetzen zu können. Sich bei Flugverfahrensänderungen nur auf Lärmfragen zu konzentrieren, sei längst nicht mehr zeitgemäß, kritisiert der Verband.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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