Luftsicherheit I: Bundeswehr darf Drohnen abschießen

Bundestag und Bundesrat haben den Weg für eine effizientere Drohnenabwehr frei gemacht. Die Bundeswehr darf künftig auch mit Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge vorgehen.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 19.03.2026

Der Gesetzgeber hat die deutschen Streitkräfte ermächtigt, künftig auch mit Waffengewalt Drohnen unschädlich zu machen. Entsprechenden Änderungen am Luftsicherheitsgesetz sowie ferner am Bundespolizeigesetz hat der Deutsche Bundesrat Anfang März zugestimmt. Zuvor hatte bereits der Deutsche Bundestag dafür grünes Licht gegeben.

Wie die Bundesregierung dazu erklärte, kann die Bundeswehr jetzt im Wege der Amtshilfe die jeweilige Landespolizei bei der Drohnenabwehr unterstützen. Dazu zählt als letztes Mittel der Abschuss der unbemannten Luftfahrzeuge. Ein solcher Einsatz soll künftig auch schneller realisiert werden können. Die Genehmigung liegt nun alleine beim Bundesverteidigungsministerium. Die bisher notwendige einvernehmliche Entscheidung mit dem Bundesministerium entfalle.

Zusätzlich stellen die gesetzlichen Änderungen das vorsätzliche und unberechtigte Eindringen von Drohnen auf das Gelände eines Flughafens unter Strafe. Bisher sprachen die Behörden dagegen lediglich Bußgelder aus.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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