Lilium-Insolvenz: auch Batteriespezialist pleite
Die Insolvenz des Flugtaxi-Entwicklers Lilium fordert weitere Opfer. Das deutsche Batterie-Startup CustomCells musste ebenfalls die Zahlungsunfähigkeit erklären.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 21.05.2025
Die Pleite des Drohnenentwickler Lilium hat auch den norddeutschen Batterieproduzenten CustomCells in die Knie gezwungen. Das Unternehmen, einer der wenigen deutschen Entwickler von leistungsfähigen Batteriezellen, stellte Ende April 2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Kiel. Größer CustomCells-Kunde war Lilium.
„Die finanziellen Schwierigkeiten von CustomCells sind vor allem auf die Insolvenz und den Zahlungsverzug des größten Kunden, des Luft- und Raumfahrtunternehmens Lilium, zurückzuführen“, teilte CustomCells mit. Es gehe um offene Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe, die das Startup nicht mehr habe auffangen können. CustomCells hatte sich im Zuge des ersten Insolvenzverfahrens über Lilium im vergangenen Oktober als Teil einer Investorengruppe positioniert, die aber letztlich nicht das notwendige Kapital hat aufbringen können, weshalb im Februar ein zweites Insolvenzverfahren über die Lilium Aerospace eröffnet wurde.
Bis Redaktionsschluss gab es zur Entwicklung des jüngsten Verfahrens keine Neuigkeiten. Insolvenzverwalter Robert Hänel hatte zuletzt erklärt, sich weiterhin zu bemühen, ursprünglich zugesagte Investorengelder zu erhalten. Wegen des Mangels an finanziellen Mitteln ruht der Betrieb aber weiter.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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