Kommt Führerscheinpflicht auch für kleine Drohnen?
Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) schlägt vor, die Registrierungspflicht für Drohnen von 250 auf 100 Gramm zu senken. Das betrifft vor allem private Drohnenpilotinnen und -piloten, die in diesem Fall auch einen Führerschein erwerben müssten.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 23.07.2026
Mehr Kontrolle der Behörden bei Hobbydrohnen: das will die EASA durch eine Ausweitung der Registrierungspflichten für unbemannte Flugsysteme ab 100 Gramm Gewicht erreichen. Wie verschiedene Fachmedien berichten, diskutiert die Agentur aktuell einen entsprechenden Vorschlag mit der Industrie. Amtlich sind die Änderungsvorschläge allerdings noch nicht. Bis Redaktionsschluss war ein offizielles Dokument (Notice of Proposed Amendments) bei der EASA noch nicht hinterlegt.
Die Vorschläge sehen vor, dass Nutzerinnen und Nutzer kleiner Drohnen ab 100 Gramm nur noch mit Remote-ID abheben dürfen. Dabei sorgen Funksignale dafür, dass sich die Drohnen jederzeit eindeutig identifizieren lassen. Außerdem würde der kleine Drohnenführerschein zur Pflicht werden, den Pilotinnen und Piloten beim Luftfahrt-Bundesamt online gegen Gebühr erwerben können. Diese Voraussetzungen gelten bislang nur für Drohen ab 250 Gramm sowie Kameradrohnen. Sollten die Drohnen die technischen Bedingungen nicht erfüllen, die per update durch die Hersteller aufgespielt werden könnten, wären sie potenziell nicht mehr in der Lage zu fliegen.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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