Koalitionsvertrag: Drohnen unter dem Radar
Die designierte neue Bundesregierung will die Wirtschaft in Deutschland stärken. Die heimische Drohnenbranche fliegt im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aber noch unter dem Radar.
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Berlin, 23.04.2025
Laut dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD will die designierte neue Regierung die deutsche Wirtschaft aus der Stagnation holen. Wie Wirtschaftswachstum und ein Anschub für die deutsche Industrie gelingen sollen, beschreiben die potentiellen Koalitionäre im ersten Kapital ihres vorläufigen Vertrages auf 45 Seiten. Die Drohnenwirtschaft, die eine potenzielle Wachstumsbranche darstellt, wird allerdings nur in einer Passage am Schluss der Ausführungen zur Stärkung der heimischen Wirtschaft genannt. Dort heißt es, man wolle „den praxistauglichen Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft ermöglichen“. Das Papier erwähnt dabei lediglich den sehr spezifischen Fall der „Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau“.
Nur ein weiteres Mal ist in dem 144 Seiten umfassenden Dokument überhaupt noch von Drohnen die Rede. Dabei geht es um die Drohnendetektion und -abwehr durch Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Der Bund will dazu „die rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen schaffen“.
Zu den vielversprechenden Perspektiven der heimischen Drohnenwirtschaft schweigt der Koalitionsvertrag dagegen. Im Kapitel Forschung und Innovation findet die Drohnenindustrie zum Beispiel keine Erwähnung. Die neue Regierung offenbart damit in dem Themenfeld noch Nachholpotenzial.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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