KI für Drohnen: Quantum Systems übernimmt Spleenlab
Mit künstlicher Intelligenz können Drohnen unabhängig von externen Navigationsdaten werden. Weil das neue Optionen für die unbemannten Luftfahrzeuge bietet, hat Drohnenentwickler Quantum Systems den Thüringer Spezialisten Spleenlab übernommen.
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Berlin, 15.04.2026
Bei der Präsentation der Übernahme in Jena war auch der Thüringische Ministerpräsident Mario Voigt dabei. Der Grund: das Land hatte das Startup Spleenlab über Jahre finanziell begleitet und war über die Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH daran beteiligt. Bis es so attraktiv geworden war, dass sich Drohnenhersteller Quantum Systems zu einer Übernahme entschloss. Spleenlab entwickelt KI-Lösungen, die Drohnen die Möglichkeit einräumen, sich unabhängig von externen Navigationsdaten zu bewegen.
Neben dem Militärsektor bietet das auch neue Optionen im zivilen Bereich. Quantum nannte die Landwirtschaft, Vermessung, autonome Fahrzeuge in der Logistik und kritische Infrastruktur als Handlungsfelder. Zuvor hatten beide Partner schon über mehrere Jahre zusammengearbeitet.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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