Heidelberger expandiert in die Drohnenabwehr

Der traditionsreiche Druckmaschinenhersteller Heidelberger nutzt seinen Anlagenpark künftig auch für die Produktion von Drohnenabwehrsystemen.

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Berlin, 20.05.2026

Der deutsche Maschinenbauer Heidelberger will künftig auch Systeme zur Drohnenabwehr bauen. Wie der auf Druckmaschinen spezialisierte Anlagenhersteller ankündigte, hat er dafür mit dem israelischen Technologieunternehmen Ondas ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Produziert werden soll an einem Produktionsstandort Heidelbergers in Brandenburg. Dieser soll zu einem Kompetenzzentrum für die Drohnenabwehr und autonome Sicherheitssysteme ausgebaut werden.

Das Unternehmen sieht sich nicht als Newcomer, sondern plant mehr als 80 Prozent seines Maschinenparks wie zum Beispiel Präzisionsanlagen und Gießwerke für den Bau der Systeme zu nutzen. Mittelfristig will Heidelberger mit dem Einstieg in das Drohnen-Abwehrgeschäft zweistellige Milliardenumsätze generieren und damit Einbrüche im klassischen Geschäft mit Druckmaschinen kompensieren.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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