Drohnenverband BVZD sieht Verordnungsentwurf als Schritt in die richtige Richtung
Praktische Verbesserungen gefordert
Zur im Kabinett vorgelegten Vorlage einer Verordnung für den Gebrauch von zivilen Drohnen gibt Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des Drohnenverbands BVZD, folgende Stellungnahme:
Berlin, 19.01.2017
Innovation braucht Verantwortung. Deshalb begrüßen wir den Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, unserer Boombranche ein verbindliches Regelwerk zu geben, auf den besonders gewerbliche Nutzer so lang gewartet haben. Die generelle Aufstiegsgenehmigung von Drohnen unter dem Gewicht von fünf Kilogramm für zertifizierte Flieger, ist ein wesentlicher Fortschritt für Drohnenpiloten, deren gewerbliche Existenz bisher durch überforderte Bürokratien gefährdet wurde. Ebenso ist die Aufhebung des grundsätzlichen Verbots von Out Of Sight-Flügen ein Schritt in die richtige Richtung, der Innovationspotentiale heben und die Möglichkeiten der Drohnennutzung in vielen Branchen erheblich verbreitern wird.
Leider müssen wir nach Sichtung des Entwurfs jedoch auch zu dem Schluss kommen, dass mit Teilen der neuen Verordnung ein praxisfernes Bürokratiemonster geschaffen wurde. Die Genehmigungserfordernisse für Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm ersticken gewerbliche Nutzer und neue Geschäftsmodelle. Ein Massenphänomen mittels solcher Einzelgenehmigungen bewältigen zu wollen, ist naiv. Wir hoffen, dass die Beratungen im Bundesrat in diesem Punkt Nachbesserungen bringen werden.
Eine Kennzeichnungspflicht erhöht die Verantwortung des Drohnenpiloten für sein Handeln deutlich und ist auch im Straßenverkehr gängige Praxis. Die Forderung einer feuerfesten Plakette bringt für die Drohnenhersteller jedoch einen erheblichen Mehraufwand mit sich – ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu schaffen.
Drohnen sind für die sofortige Nutzung nach dem Verkauf konzipiert – das Anbringen einer feuerfesten Plakette hebelt diesen Mechanismus aus. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf: Wer stellt die sachgerechte Anbringung sicher? Wie können die Tests einer Drohne sichergestellt werden, ohne dass der Verbraucher mit der festen Anbringung einer feuerfesten Plakette seine Rückgaberechte verwirkt? Aus unserer Sicht werden hier sowohl Verbraucher, Händler als auch Drohnenhersteller über Gebühr belastet.
Wir fordern daher die Mitglieder des Bundesrats eindrücklich auf, Bürokratie zu reduzieren, wo sie nicht zu mehr Sicherheit führt und Regelungen unkontrollierbar sind. Dies ist im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Der Drohnenverband BVZD und seine Mitglieder stehen hierbei gern beratend zur Seite.
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