Bundesverband Zivile Drohnen in Berlin gegründet – Vermittlung zwischen Drohnenindustrie und Politik im Mittelpunkt
Drohnenverband BVZD fordert neues Freigabesystem für sensible Flugbereiche
Zum Beinahe-Crash einer privaten Drohne mit einem Passagierflugzeug am Flughafen München gibt Frank Lochau, Vorsitzender des Bundesverbands Zivile Drohnen BVZD i.G., folgendes Statement:
Berlin, 08.08.2016
Wir sind erschrocken über diese Fahrlässigkeit eines privaten Anwenders. Um eine sichere Nutzung zu gewährleisten, fordern wir eine Kennzeichnungspflicht. Ebenso könnten Mithilfe durch ein neuartiges Freigabesystem für bestimmte Bereiche solche Vorfälle verhindert werden.
Derzeit ist die Flughöhe von maximal 100 Metern technisch nicht begrenzt. Aus diesem Grund und dem Leichtsinn vieler Hobbypiloten kommt es immer wieder zu negativen Schlagzeilen. Bei moderner Flugsteuerungssoftware lässt sich eine maximale Flughöhe definieren. Das System warnt den Anwender, wenn sich eine Drohne außerhalb der definierten Höhe bewegt. Parallel dazu gibt es sogenannte No Fly Zones. In diesen Bereichen ist es nicht möglich, sein Fluggerät zu starten oder hinein zu fliegen, da die Software einen Start oder Überflug verhindert. Solche No Fly Zones sind beispielsweise Flughäfen.
Warum also nicht die Software so anpassen, dass Fluggeräte nur noch bis auf eine Höhe von 100 Metern aufsteigen können? Flüge in über 100 Metern sind bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden zu beantragen. Und erst nach Zustimmung erlaubt.
Es gibt bereits konkrete Überlegungen, dass man mit der Freigabe der Luftfahrtbehörden eine PIN erhält, die es dem Piloten nach Eingabe in die Flugsteuerungssoftware erlaubt, in No Fly Zones bzw. in Höhen über 100 Meter zu fliegen. Die Freigabe ließe sich zeitlich sowie räumlich begrenzen. Wir fordern, dass auch private Drohnenpiloten verbindlich diese Techniken nutzen müssen, um Sicherheit zu gewährleisten und gewerblichen Anbietern nicht ihre Lebensgrundlage zu nehmen.
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