Drohnenschutz III: Bund stellt neues Abwehrzentrum vor

Deutschland hat ein zentrales Abwehrzentrum gegen Drohnen gegründet. Die neue Einheit der Bundespolizei soll auch den Schutz der deutschen Flughäfen koordinieren.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 17.12.2025

Deutschland versucht, bei der Drohnenabwehr voranzugehen (siehe Meldungen 1 und 2). Dazu zählt auch die Schaffung eines Drohnenabwehrzentrums als eine neue Einheit der Bundespolizei. Wie das Bundesinnenministerium dazu erklärte, sollen Beamtinnen und Beamten der Drohnenabwehreinheit zu Spezialkräften aus- und weitergebildet werden. Es gehe darum, Gefahren für die kritische Infrastruktur in den Bereichen Bahn-, Luft- und Seesicherheit sowie für Schutzobjekte der Bundesregierung abzuwehren.

Parallel sollen auch die Flughäfen in Deutschland zur Detektion und Abwehr von Drohnen ertüchtigt werden. Um die Abwehreinheit auch technologisch auf dem neusten Stand zu halten, ist zudem die Einrichtung eines Forschungszentrums geplant. Dieses will Start-Up-Unternehmen unterstützen, innovative Technologien zur Drohnenabwehr zu entwickeln.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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