Drohnenschutz I: Industrie muss sich wehren können
Der Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD) fordert von der Bundesregierung neue rechtliche Bestimmungen, damit die Industrie potentielle Drohnenangriffe selbstständig abwehren kann.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 17.12.2025
Der BVZD mahnt dringend Lösungen für die Industrie zum Schutz vor potentiellen Drohnenattacken an. Hintergrund ist die jüngste Innenministerkonferenz, die Anfang Dezember 2025 in Bremen tagte. Dort sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote, die Länder könnten nicht neben jedes Kraftwerk und jede Hafenanlage eine Polizeieinheit des Landes zur Drohnenabwehr stehen. Die Länder sehen den Bund in der Verantwortung.
Das reiche aber nicht aus, so der BVZD, der stattdessen eine Ermächtigungsgrundlage fordert, die es Industriebetrieben und der privaten Sicherheitswirtschaft ermöglicht, legale Abwehrmaßnahmen gegen Drohnenangriffe vorzunehmen. Regulatorisch müssten dafür die Polizeigesetze der Länder erweitert werden.
„Industrie und Sicherheitswirtschaft tragen heute faktisch die Hauptlast beim Schutz kritischer und hochsensibler Anlagen. Ohne eine ausdrückliche Befugnisnorm bleiben sie aber rechtlich blockiert – mit erheblichen Risiken für Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Resilienz und den Innovationsstandort Deutschland“, warnt Prof. Dr. Martin Maslaton, Volljurist und Vorsitzender des BVZD. „Wer kritische Produktion, Forschung, Energieerzeugung oder sensible Lieferketten schützen will, muss der privaten Sicherheitswirtschaft die Instrumente geben, die sie benötigt,“ so Maslaton weiter.
Der BVZD hat dazu einen Gesetzesentwurf erarbeitet und stellt diesen auf Anfrage zur Verfügung.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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