Drohnenfund Leipzig: Bundesanwaltschaft ermittelt

Nach dem Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Laut dem Branchenverband Zivile Drohnen (BZVD) unterstreicht der Vorfall, dass Flughäfen und kritische Infrastrukturen die rechtlichen Möglichkeiten erhalten müssen, sich selbst gegen Drohnen-Attacken zu verteidigen.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 19.08.2026

Der Generalbundesanwalt geht dem Verdacht nach, dass eine Drohne am Abend des 4. August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Explosion verursachen wollte. Demnach waren an der Drohne professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht worden“. Außerdem sei eine Frachtmaschine, die wegen des Vorfalls durchstarten musste, im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand kollidiert, bei dem es sich mutmaßlich um eine weitere Drohne gehandelt habe. Die Karlsruher Behörde sieht darin einen schweren Anschlag auf die deutsche Transport- und Logistikinfrastruktur – mit Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundesrepublik.

Um solche Gefahren künftig abzuwehren, fordert der BVZD schon seit Langem „eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz kritischer Infrastruktur“, so Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstandsvorsitzender des Verbandes. Dazu gehöre insbesondere die Möglichkeit, qualifizierte private Sicherheitsunternehmen mit modernen Drohnenabwehrsystemen einzusetzen.

Gerade Betreiber kritischer Infrastruktur müssten handlungsfähig sein, bevor aus einer Drohne eine konkrete Gefahr für Menschenleben oder den Luftverkehr entstehe. „Der Vorfall sollte Anlass sein, die bestehenden rechtlichen Beschränkungen zügig zu überprüfen“ so Martin Maslaton. Der BVZD spricht sich für ein System der Drohnenabwehr aus, in dem staatliche Behörden und speziell qualifizierte private Sicherheitsdienste eng zusammenarbeiten.

Hinweis: Martin Maslaton schreibt für das Drones Magazin ab August 2026 eine monatliche Kolumne zum Thema „Drohnen & Recht“. Darin betrachtet er die nationalen und europäischen Drohnen-Gesetzgebungen und -Regulierungen. Die Kolumne erscheint auch auf der der BVZD-Website.
Hier geht es zur ersten Ausgabe

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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