Drohnen via Mobilfunk orten
Um sensible Infrastrukturen und Städte besser vor Drohnenflügen zu schützen, könnte künftig das Mobilfunknetz zum Einsatz kommen. Die Deutsche Telekom kooperiert dazu mit der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität.
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Berlin, 17.09.2025
Forschen für die Drohnenabwehr: die Helmut-Schmidt-Universität der Deutschen Bundeswehr und die Deutsche Telekom entwickeln Lösungen, um potenziell gefährliche Drohnen im urbanen Raum unschädlich zu machen. Dazu wollen sie das Mobilfunknetz nutzen. Hintergrund ist, dass sowohl kommerzielle als auch selbstgebaute Drohnen häufig über Mobilfunknetze gesteuert werden.
Die Partner wollen das Mobilfunknetz selbst als Sensor nutzen und durch die Interpretation von für Drohnen typischen Bewegungsmustern unkooperative Drohnen – etwa in temporären Flugbeschränkungsgebieten – für Einsatzkräfte sichtbar machen. Durch die Kombination mehrerer Sensoren lasse sich die Position von Drohne und Pilot präzise bestimmen. Gerade in städtischen Umgebungen, an Flughäfen oder im Umfeld kritischer Infrastrukturen biete das System Vorteile, weil Radar oder optische Verfahren dort an Grenzen stießen. Da keine eigenen Signale ausgesendet werden, bleibe das System unauffällig und resistent gegenüber Gegenmaßnahmen.
Weil ein Abschuss in einem bevölkerten Gebiet Menschen gefährden würde, wollen die Partner für die konkrete Abwehr Netzwerferdrohnen einsetzen, die die Flugobjekte aus der Luft einfangen können.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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