Drohnen machen Kernkraftwerke sicherer
Die heimischen Aufseher über die Kernkraftwerke empfehlen Drohnen für die sichere Inspektion von Atomenergie-Anlagen und zum Schutz vor etwaiger Strahlenbelastung des Menschen.
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Berlin, 21.05.2025
Drohnen lassen sich für die kerntechnische Sicherheit in Deutschland und weltweit sicher und vielseitig einsetzen. Zu diesem Schluss kommt die Gesellschaft für Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in einer Analyse im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Die obersten Aufseher in Deutschland für die Kernkraftwerke heben die detaillierten Bilder und Daten hervor, die Drohnen zu Überwachungs- und Inspektionszwecken liefern können.
Aufgrund ihrer Größe und Manövrierfähigkeit sieht die GRS sie als probates Werkzeug, das menschliche Personal vor einer Strahlenbelastung zu schützen. Das gelte wie im Falle der verunglückten Reaktoren im japanischen Kernkraftwerk Fukushima oder generell beim Abbau von Kernkraftwerken. Auch für schwer zugängliche Orte und wenn ein Ereignisfall eine schnelle Bewertung und Analyse der Situation erfordert, seien Drohnen ein hilfreiches Instrument. Weiterer Pluspunkt ist die Option zur radiologischen Überwachung mit konkreten Messungen der radioaktiven Belastung aus der Luft.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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