Dobrindt will stärkeren Drohnenschutz

Nach dem Drohnenfund von Leipzig will die Bundesregierung den Schutz von Flughäfen erhöhen. Auch kritische Infrastrukturen sollen sicherer werden. Der BVZD fordert deshalb, den privaten Betreibern endlich die Mittel dazu zu geben.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 17.09.2026

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gegenüber Medien einen neuen Sicherheitsplan zum Schutz vor potenziellen Drohnenangriffen angekündigt. Hintergrund ist der Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig im letzten Monat, deren Urheberschaft die Bundesregierung Russland zuschreibt.

Teil des Plans ist der Aufbau neuer, mobiler Einsatzkräfte, um den Luftraum über kritischen Drehkreuzen, Flughäfen, Bahnhöfen sowie das Regierungsviertel in Berlin zu schützen. Dabei gehe es neben dem Abfangen auch um die Entschärfung von Drohnenbomben. Die Abwehr der Drohnen soll in Zukunft auch durch Unternehmen der kritischen Infrastruktur erfolgen.

Dass ihnen dazu aber die rechtlichen Möglichkeiten immer noch fehlen, machte Prof. Martin Maslaton, Vorsitzender des Branchenverbandes Zivile Drohnen (BVZD), deutlich. „Wer Verantwortung verlangt, muss endlich auch Handlungsmöglichkeiten schaffen.“ Der BVZD fordert Bundesinnenminister Dobrindt deshalb auf, gemeinsam mit Betreibern kritischer Infrastruktur sowie der qualifizierten Sicherheitswirtschaft kurzfristig einen belastbaren gesetzlichen Rahmen für die Drohnenabwehr zu schaffen.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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