DLR demonstriert effektive Drohnenabwehr

Unbemannte Luftfahrzeuge gewinnen zunehmend an Bedeutung – sowohl für zivile Anwendungen wie Lieferdienste oder Katastropheneinsätze als auch im Sicherheitsbereich. Gleichzeitig steigt das Risiko unerwünschter Drohnen an Flughäfen, bei Großveranstaltungen oder in der Nähe kritischer Infrastrukturen.

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Berlin, 15.10.2025

Im Projekt CUSTODIAN bündeln zwölf DLR-Institute unter der Leitung des Instituts für Flugsystemtechnik ihre Kompetenzen zur Drohnenabwehr. Im Nationalen Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrtsysteme in Cochstedt wurden bereits verschiedene Technologien demonstriert: Drohnen können automatisch erkannt, verfolgt und neutralisiert werden – etwa durch Abfangdrohnen oder gezielte Störung der Navigationssignale.

Die Forschung erfolgt in mehreren Schritten: Detektion, Lagebewertung und gezielte Gegenmaßnahmen. Sicherheit und Effektivität stehen dabei immer im Mittelpunkt. Das DLR zeigt mit CUSTODIAN, wie Drohnenabwehr künftig praxisnah und zuverlässig gestaltet werden kann.

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Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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