DJI-Drohnen in den USA kaum noch erhältlich
In den USA zeigen die Maßnahmen gegen chinesische Drohnen Wirkung. Die Produkte von Marktführer DJI sind kaum noch zu bekommen.
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Berlin, 16.07.2025
Der Handelskrieg zwischen den USA und China wirkt sich zunehmend auf den Drohnenmarkt des Landes aus. Während US-Präsident Trump den Einsatz von Drohnen durch schnelle Fortschritte bei der Regulierung vorantreiben will, nimmt die Verbreitung von chinesischen Drohnen ab.
Ein Beispiel ist der chinesisch Produzent Da-Jiang Innovations (DJI). Nach Jahren starker Verkaufszahlen sind DJI-Drohnen aktuell in den USA kaum erhältlich. Stichproben von BVZD Drohnen & Recht zeigen, dass im US-Onlinestore von DJI Drohnen derzeit ausverkauft („out of stock“) sind. Ähnlich verhält es sich nach Medienberichten auch bei anderen großen Internetkaufhäusern. DJI hat sein US-Geschäft offiziell bisher nicht beendet.
Die USA waren 2023 regulatorisch gegen chinesische Drohnen vorgegangen. So wurde Behörden aus Angst vor Spionage untersagt, chinesische Drohnen einzusetzen. Dabei hatten diese noch Mitte 2023 einen Anteil am US-Markt für zivile Drohnen von 50 Prozent (vgl. BVZD Drohnen & Recht Mai 2023
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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