Deutschland soll bei Drohnen voranfliegen
Europas erster koordinierter Drohnen-Luftraum könnte in Deutschland entstehen. Der Bundesverband Zivile Drohnen begrüßt das und fordert mit dem neuen Gesetz zugleich einen besseren Schutz kritischer Infrastruktur.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 15.04.2026
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder will Deutschland zum Vorreiter bei der Integration von Drohnen in den Verkehrsraum machen. Das kündigte er auf der Fachmesse „Xponential“ Ende März in Düsseldorf
an. Noch im Laufe des Jahres könnte Deutschland nach den Worten Schnieders „als erster Mitgliedsstaat der EU“ ein Gesetz zur Regelung von U-Spaces erhalten. Ein solches Gesetz würde erstmals digital koordinierte Lufträume zum gemeinsamen Betrieb von bemanntem und unbemanntem Luftverkehr schaffen.
Das sei ein wichtiges Signal für die Integration der Drohnentechnologie in den regulären Luftverkehr, begrüßte der Bundesverband Zivile Drohnen (BVZD) die Ankündigung. So könnte ein wesentlicher Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesetzt werden.
BVZD-Vorstand Martin Maslaton mahnte, zugleich Sicherheitslücken bei Industrie und kritischer Infrastruktur zu schließen. „Die angekündigte Öffnung des Luftraums für den kommerziellen Drohnenbetrieb ist ausdrücklich zu begrüßen und ein längst überfälliger Schritt“, sagte er. „Gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht erneut die Chance verpassen, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen neu zu denken. Es ist zwingend erforderlich, dass auch zivile Sicherheitsunternehmen rechtssicher in die Lage versetzt werden, industrielle Anlagen, Energieinfrastruktur und andere sensible Bereiche gegen unautorisierte Drohnen zu schützen.“
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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