Deutsche Lasertechnologie zur Drohnenabwehr
Mit Lasern will die Hildesheimer Inleap Photonics kritische Infrastrukturen vor Drohnen schützen.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 15.04.2026
Der Hildesheimer Laserspezialist Inleap Photonics entwickelt und vertreibt Laserstrahllenksysteme zum Einsatz in der Industrie, etwa für die Batteriezellenfertigung. Nun sollen die Laser auch helfen, Drohnen abwehren. Mit „Inleap Fastlight Shield“ liege eine marktreife, augensichere und kosteneffiziente Lösung vor, um Menschen, kritische Infrastrukturen, urbane Räume und sicherheitsrelevante Einrichtungen zuverlässig vor Drohnen zu schützen“, teilte das Unternehmen mit.
Die Technologie des Hightech-Unternehmens sei in der Lage, Laserstrahlen 2.500mal schneller zu lenken als herkömmliche Methoden. Sie könnten Drohen somit in Sekundenbruchteilen an identifizierten Schwachstellen unschädlich machen. Der Laserstand ist aufgrund seiner kompakten Abmessungen mobil und benötigt keine Munition.
„Unsere Stärke liegt in der schnellen und präzisen Laserstrahlführung, auch wenn die Umgebung anspruchsvoll und widrig ist“, sagte Technologievorstand Felix Wellmann. „Die Eigenschaften sind entscheidend, um Drohnen kontrolliert, effizient und ohne Risiken für das Umfeld abzuwehren“.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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