Deutsche Flughäfen können jetzt Drohnen selbst entdecken
An den acht großen deutschen Verkehrsflughäfen arbeitet seit kurzem ein neues System, das Drohnen im Luftraum frühzeitig erkennt. Bis Januar 2027 sollen alle deutschen Flughäfen damit ausgerüstet sein.
Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 21.10.2026
Die DFS Deutsche Flugsicherung hat an den acht größten deutschen Flughäfen neue Systeme zur Drohnendetektion in Betrieb genommen. Das betrifft die Standorte Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München und Stuttgart. Damit lassen sich laut einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums Drohnen im An- und Abflugbereich frühzeitig erkennen. Zudem können zuständigen Stellen umgehend über mögliche Gefährdungen für den Luftverkehr informiert werden.
Die Inbetriebnahme erfolge vor dem Hintergrund wiederholter Drohnensichtungen im Umfeld deutscher Flughäfen, so das Ministerium weiter. Die Maßnahme stehe im Zusammenhang mit dem von der Behörde initiierten Ausbau der Drohnendetektion an deutschen Verkehrsflughäfen. Die übrigen von der DFS betreuten Verkehrsflughäfen sollen die entsprechenden Systeme für die An- und Abflugbereiche bis Januar 2027 erhalten.
Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)
Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.
Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
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