Deutsche Bahn erlaubt Drohnen über Bahnanlagen

Die Infrastruktur-Tochter der Deutschen Bahn hat gemeinsam mit dem Verkehrsministerium neue Regeln definiert, um Drohnen bei Bahnanlagen einsetzen zu können.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 18.02.2026

Fortschritt bei der Deutschen Bahn: ab sofort sind Drohnen grundsätzlich berechtigt, Bahnanlagen der DB InfraGO AG zu überfliegen. Das Bundesministerium für Verkehr und die DB-Infrastrukturtochter haben für Drohneneinsätze im sensiblen Bereich der Bahninfrastruktur erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen geschaffen. Die Flüge sollen so durchgeführt werden, „dass keine signifikanten technischen oder betrieblichen Risiken für die Bahnanlagen und den Eisenbahnverkehr entstehen.“

Zustimmung kommt vom Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD). Mit den nun veröffentlichten Vorgaben werde der wachsenden Bedeutung von Drohnen für Inspektionen, Vermessungen und technische Prüfungen Rechnung getragen, ohne die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu gefährden. Einheitliche Zuständigkeiten, transparente Verfahren und klare Ansprechpartner stellen aus Sicht des BVZD einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Der Verband sieht gleichwohl Verbesserungsbedarf: Viele Drohnenoperationen – etwa bei kurzfristigen Inspektionen oder Störungsfällen – erfolgen ad hoc. Die langen Vorlaufzeiten stellen die Praxis vor Herausforderungen, mahnt Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstandsvorsitzender des BVZD.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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