China reguliert erstmals Drohnen

In China hat die Freifahrt für Drohnen bald ein Ende. Das Land hat erstmals formale Regelungen für die unbemannte Luftfahrt beschlossen.

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Berlin, 21.01.2026

In China sind Drohnen zwar längst keine Seltenheit mehr, eine förmliche Regulierung gab es bisher aber nicht. Die soll nun kommen: laut Medienberichten hat das Land eine Änderung des nationalen Luftfahrtgesetzes auf den Weg gebracht, mit der ab Juli 2026 erstmals eine formelle Regulierung für unbemannte Luftfahrzeuge gilt. Bisher mussten sich Drohnenbesitzer lediglich mit ihren Klarnamen registrieren lassen.

Zentrale Punkte der Neuregelung: von allen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette der Branche wird künftig eine Lufttüchtigkeitszertifizierung verlangt. Jedes einzelne Produkt soll ferner einen Identifikationscode erhalten.

Nach Auskunft der zivilen Luftfahrtbehörde CAAC waren 2024 rund 20.000 Unternehmen im Drohnengeschäft tätig bei rund zwei Millionen registrierten Luftfahrzeugen.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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