BVZD begrüßt neue Regelungen für eisenbahnverträglichen Drohnenbetrieb

Der Branchenverband Zivile Drohnen – Neue Mobilität, Digitalisierung und Logistik e. V. (BVZD) begrüßt die Veröffentlichung der neuen Anforderungen für einen eisenbahnverträglichen Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) über Bahnanlagen der DB InfraGO AG. Die vom Bundesministerium für Verkehr gemeinsam mit der DB InfraGO AG erarbeiteten Regelungen schaffen erstmals einen klaren und bundesweit einheitlichen Rahmen für Drohneneinsätze im sensiblen Bereich der Bahninfrastruktur.

Presseinformation
Leipzig/Berlin, 12.02.2026

Mit den nun veröffentlichten Vorgaben wird der wachsenden Bedeutung von Drohnen für Inspektionen, Vermessungen und technische Prüfungen Rechnung getragen, ohne die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu gefährden. Einheitliche Zuständigkeiten, transparente Verfahren und klare Ansprechpartner stellen aus Sicht des BVZD einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Kritisch sieht der BVZD jedoch die vorgesehene Antragsfrist von mindestens vier Wochen für zustimmungspflichtige Einsätze.

„Viele Drohnenoperationen – etwa bei kurzfristigen Inspektionen oder Störungsfällen – erfolgen ad hoc. Die langen Vorlaufzeiten stellen die Praxis vor Herausforderungen“, so Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstandsvorsitzender des BVZD.

Gleichzeitig sei die Regelung mit Blick auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen nachvollziehbar.

Der BVZD setzt sich weiterhin für einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen ein, der sowohl Sicherheitsanforderungen als auch die praktischen Bedürfnisse der zivilen Drohnenwirtschaft berücksichtigt. Als nicht-militärischer Verband engagiert sich der BVZD für einen friedlichen, sicheren und gesellschaftlich sinnvollen Einsatz von Drohnentechnologie und steht Politik, Verwaltung und Wirtschaft weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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