BVZD begrüßt angekündigtes U-Space-Gesetz auf der XPONENTIAL Europe – jetzt konsequent auch Schutz kritischer Infrastruktur durch zivile Sicherheitsakteure ermöglichen

Der Branchenverband Zivile Drohnen e. V. (BVZD) begrüßt ausdrücklich die gestrige Ankündigung von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf der XPONENTIAL Europe 2026 in Düsseldorf, ein nationales Gesetz zur Einführung sogenannter „U-Spaces“ zeitnah auf den Weg zu bringen. 

Presseinformation
Leipzig/Berlin, 25.03.2026

Mit der geplanten Schaffung digital koordinierter Lufträume für den parallelen Betrieb von bemanntem und unbemanntem Luftverkehr setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für die Integration der Drohnentechnologie in den regulären Luftverkehr. Der BVZD sieht hierin einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen, technologieoffenen Luftverkehrsordnung, die den kommerziellen Einsatz unbemannter Systeme nachhaltig fördert.

Integration statt Restriktion – U-Space als infrastruktureller Meilenstein

Nach den bislang bekannt gewordenen Eckpunkten zielt der Gesetzentwurf darauf ab, durch die Einrichtung spezifischer Lufträume – sogenannter U-Spaces – einen strukturierten Mischbetrieb zwischen klassischem Luftverkehr und Drohnenoperationen zu ermöglichen.

Im Unterschied zur bisherigen Genehmigungspraxis, die stark auf Einzelfallprüfungen und risikobasierte Bewertungen abstellt, eröffnet das Konzept der U-Spaces erstmals die Perspektive eines infrastrukturbasierten Ansatzes. Drohnenbetrieb wird damit nicht mehr ausschließlich als genehmigungsbedürftige Ausnahme, sondern als regulärer Bestandteil des Luftverkehrssystems gedacht.

Der BVZD bewertet diesen Paradigmenwechsel ausdrücklich positiv. Insbesondere die geplante Einrichtung erster Testkorridore in verschiedenen Bundesländern stellt einen geeigneten Ansatz dar, um praktische Erfahrungen zu sammeln und die technologische sowie regulatorische Integration schrittweise voranzutreiben.

Stärkung des Wirtschaftsstandorts und Beschleunigung von Innovation

Die angekündigte Förderung kommerzieller Drohnenanwendungen ist aus Sicht des Verbandes ein wesentlicher Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.

Drohnen bieten bereits heute erhebliche Potenziale in einer Vielzahl von Anwendungsbereichen, darunter industrielle Inspektionen, Infrastrukturüberwachung, Logistiklösungen, Anwendungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit sowie in der Energiewirtschaft. Die Schaffung klarer, verlässlicher und zugleich praxisnaher Rahmenbedingungen ist daher von zentraler Bedeutung, um Innovationen nicht nur zu ermöglichen, sondern gezielt zu beschleunigen.

Der BVZD sieht in der geplanten gesetzlichen Ausgestaltung die Chance, bestehende regulatorische Hemmnisse abzubauen und den Übergang von Pilotprojekten hin zum flächendeckenden Regelbetrieb zu vollziehen.

    Kritische Ergänzung: Schutz kritischer Infrastruktur durch zivile Sicherheitsunternehmen mitdenken

    Bei aller positiven Bewertung weist der BVZD zugleich darauf hin, dass die geplante Neuausrichtung des Luftraummanagements zwingend auch sicherheitspolitisch flankiert werden muss.

    Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstand des BVZD, erklärt hierzu:

    „Die angekündigte Öffnung des Luftraums für den kommerziellen Drohnenbetrieb ist ausdrücklich zu begrüßen und ein längst überfälliger Schritt. Gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht erneut die Chance verpassen, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen neu zu denken. Es ist zwingend erforderlich, dass auch zivile Sicherheitsunternehmen rechtssicher in die Lage versetzt werden, industrielle Anlagen, Energieinfrastruktur und andere sensible Bereiche gegen unautorisierte Drohnen zu schützen. Ohne eine solche Einbindung privater Akteure bleibt das System unvollständig.“

    Der BVZD fordert daher, im Zuge der geplanten Gesetzgebung:

    • klare rechtliche Grundlagen für den Einsatz ziviler Counter-Drone-Maßnahmen zu schaffen Ÿ
    • zertifizierte private Sicherheitsakteure in entsprechende Schutzkonzepte einzubinden Ÿ
    • rechtssichere Rahmenbedingungen für Abwehrmaßnahmen gegen unautorisierte Drohnen zu etablieren

     

     

    Fazit

    Der Drohnenverband BVZD unterstützt die Initiative des Bundesverkehrsministeriums ausdrücklich und sieht in der Einführung von U-Spaces einen entscheidenden Schritt zur Integration unbemannter Luftfahrtsysteme in den regulären Luftverkehr.

    Gleichzeitig appelliert der Verband an den Gesetzgeber, die regulatorische Öffnung konsequent auch im Bereich der Sicherheit weiterzudenken und die Rolle ziviler Akteure beim Schutz kritischer Infrastruktur angemessen zu berücksichtigen.

    Nur durch ein ausgewogenes Zusammenspiel von Innovation, Regulierung und Sicherheit kann das volle Potenzial der Drohnentechnologie in Deutschland gehoben werden.

     

    Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

    Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

    Prof. Dr. Martin Maslaton

     

    Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

    Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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