Brandenburg will Infrastruktur-Betreibern Drohnenabschuss erlauben

Um die kritische Infrastruktur künftig besser vor Gefahren aus der Luft zu schützen, will Brandenburg Betreibern die Möglichkeit geben, Drohnen in Eigenverantwortung abzuwehren. Dafür bereitet die Regierung in Potsdam ein Beleihungsgesetz vor.

Newsletter – Drohnenrecht
Berlin, 17.09.2026

Das Innenministerium des Landes Brandenburg will mit einem neuen Sicherheitspaket Betreibern kritischer Infrastruktur wie beispielsweise Kraftwerken oder Rechenzentren ermöglichen, Drohnen zu erfassen und abzuwehren. „In Brandenburg gibt es nicht nur einen internationalen Flughafen, der von der Bundespolizei geschützt wird“, sagte Brandenburgs Innenminister Jan Redmann anlässlich des Drohnenfundes am Leipziger Flughafen.

„Es gibt auch andere Kritische Infrastruktur wie Kraftwerke oder Telekommunikation. Deswegen haben wir bereits vor dem Drohnenvorfall in Leipzig mit den Arbeiten an einem Gesetz zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur begonnen – nach Leipzig werden wir diese Arbeiten noch intensiver vorantreiben“, so Redmann.

Private Betreiber relevanter Infrastruktur sollen über ein Beleihungsgesetz Befugnisse zur aktiven Drohnenabwehr erhalten. Dabei würden hoheitliche Befugnisse auf Zeit übertragen. Eine Verpflichtung für Unternehmen sei aber nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in die Ressortabstimmung gehen. Vor der Sommerpause im kommenden Jahr könnte der Landtag ihn beschließen. Das Land arbeitet zudem bereits an einer Novelle, um auch die Kompetenzen der Polizei zur Drohnenabwehr zu erweitern.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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