Betrieb von Drohnen – EU-weit künftig gleiche Regeln

Betrieb von Drohnen – EU-weit künftig gleiche Regeln

Jedes EU-Land hat bislang eigene Regelungen für den Betrieb von Drohnen – künftig gelten überall dieselben. Das soll auch die Arbeit der zivilen Drohnenwirtschaft in Deutschland erleichtern.

Berlin, 24.05.2019

Die Regeln für den Betrieb von Drohnen werden EU-weit vereinheitlicht. Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln veröffentlichte die Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales Recht übergeführt werden müssen.

Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, L 152/45 vom 11. Juni 2019

zum Download: Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

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