Argentinien dereguliert Drohnen

Wie vor seiner Wahl 2023 angekündigt, will der argentinische Präsident Javier Milei den Markt für Drohnen liberalisieren. Eine neue Regulierung ist jetzt in Kraft getreten.

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Berlin, 20.08.2025

Argentinien zählt mit seinen riesigen Agrarflächen zu den wichtigsten Lebensmittelproduzenten der Welt. Noch kommen in der Landwirtschaft kaum helfende Drohnen zum Einsatz. Das soll sich ändern. Dafür will die Regierung den Sektor von starren Regeln befreien.

In diesem Zuge hat die argentinische Behörde für den zivilen Luftverkehr (ANAC) Anfang August 2025 eine neue Regulierung beschlossen, um Drohnen verstärkt einzusetzen: Und zwar für zivile, kommerzielle, wissenschaftliche, Freizeit- und Sicherheits-Zwecke. Dafür soll der Sektor in Zusammenarbeit mit der Branche sowie unter Wahrung höchster Sicherheitsstandards professionalisiert werden. Details will die neue Verordnung regeln. Argentinien könnte sich damit auch für deutsche Hersteller zu einem interessanten Exportmarkt entwickeln.

Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

 

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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